HUNDEVERSICHERUNG - OP - Versicherung
Die Hunde-OP-Versicherung fällt ebenfalls in den Bereich der Hundeversicherung. Es handelt sich dabei um eine spezielle Art von Krankenversicherung für den Hund, wobei allerdings ein eingeschränktes Leistungsspektrum besteht. Grundsätzlich kann sich der Hundehalter im Bereich der Hundekrankenversicherung zwischen zwei Typen entscheiden, nämlich zwischen der Hunde-Krankenvollversicherung und der Hunde-OP-Versicherung. Diese zuletzt genannte Versicherung erstattet dann die Kosten für die Behandlung beim Tierarzt oder auch in einer Tierklinik, wenn medizinisch zu begründen ist, dass der Hund operiert werden muss. Dieses kann zum Beispiel bei Knochenbrüchen, Organschäden oder Tumoren der Fall sein. Die Hunde-OP-Versicherung würde nun die Kosten für die erfolgte Operation am Hund übernehmen, und zwar in der Regel auch vollständig ohne Betragsbegrenzung. Da die Kosten für eine Operation, je nach Schwere der Erkrankung und Komplexität der OP mitunter viele hundert Euro betragen können, ist es sicherlich für viele Hundehalter überlegenswert, eine solche Versicherung abzuschließen.
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HUNDEVERSICHERUNG Beitragsberechnung
Der Beitrag zur Hunde-OP-Versicherung wird normalerweise auf ähnliche Weise berechnet, wie es im humanen Bereich bei der privaten Krankenversicherung des Menschen der Fall ist. Es spielt das Lebensalter des Hundes eine große Rolle, die Rasse und auch bereits bestehende Erkrankungen werden natürlich berücksichtigt, wenn es um die Höhe der Versicherungsprämie zur Hunde-OP-Versicherung geht. Grundsätzlich kann man von einem durchschnittlich zu zahlenden Beitrag von monatlich zwischen 15 Euro ausgehen. Durch eine mögliche Selbstbeteiligung für jeden Versicherungsfall hat man oftmals die Alternative, den zu zahlenden Beitrag noch ein wenig zu reduzieren. Im Vergleich zur Hundekrankenversicherung als Vollversicherung zahlt die Hunde-OP-Versicherung allerdings im Normalfall alle Kosten, die mit der Operation zusammen hängen, auch die Kosten für die Nachbehandlung, während es bei der Vollkrankenversicherung oftmals Höchstgrenzen gibt, die erstattet werden.
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