HUNDE

Des Menschen bester Freund, der Hund, ist leider nicht immer so sanft und zahm, wie man es sich wünschen würde. In manchen Fällen ist aber auch einfach der jugendliche Übermut des Tieres verantwortlich für Schäden, die vom Besitzer erstattet werden müssen. Gravierender und umso teurer wird es natürlich, wenn Menschen durch den Hund verletzt wurden. Zwar werden nahezu alle Hundebesitzer schwören, dass ihr Liebling nie einer Menschenseele etwas zu Leide tun würde, aber immer mehr entscheiden sich sicherheitshalber doch für eine Hunde Rechtsschutzversicherung.

Richtig gelesen, es gibt Rechtsschutz auch für Hunde. Darin enthalten sind etwa eine Schadensersatz-, Steuer-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungs-Rechtsschutzversicherung. So sollen Hundebesitzer bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder Schadensersatz-Ansprüchen geschützt und unterstützt werden. Allerdings sollte man vor Abschluss einer solchen Versicherung zunächst einen Versicherungsvergleich durchführen. Dies ist im Internet auf zahlreichen Seiten möglich. Nach einer Vorauswahl aufgrund dessen muss man auch unbedingt auf das Kleingedruckte achten. Viele Versicherer weisen nämlich darauf hin, dass die Hunde Rechtsschutz eine reine subsidiäre Versicherung ist. Das bedeutet, dass die Versicherung erst greift, wenn keine andere greift.

Eine Rechtschutzversicherung kann sich vor allem für die Besitzer sog. Kampfhunde lohnen. Denn diese sehen sich oftmals mit unbegründeten Vorwürfen konfrontiert, die allein in der Angst der Mitmenschen begründet liegt. Dies endet leider nicht selten vor Gericht und in diesem Fall können die Gerichtskosten beispielsweise über die Versicherung abgewickelt werden. Die Beiträge richten sich dementsprechend auch nach der Rasse des Hundes, denn Dackel werden vermutlich bedeutend seltener Anlass zu einer Gerichtsverhandlung geben wie etwa als Kampfhunde verschriene Rassen. Je nach Rasse des Hundes kann es sein, dass die Versicherung auch ein Gutachten einfordert, das den Charakter des Hundes verdeutlichen soll. Dementsprechend wird dann der Vertrag aufgesetzt und die Beiträge festgelegt. Die Beiträge sind meist nicht sehr hoch, so ist die minimale Versicherungsleistung bereits ab 3 Euro pro Monat erhältlich. Allerdings sorgen höhere Versicherungssummen, eine niedrigere Selbstbeteiligung und höhere Strafkautionsdarlehen schnell dafür, dass die Versicherungssumme sprunghaft ansteigt. Gerade diese Punkte halten viele Besitzer dann letztlich doch davon ab, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Leider zögern meist genau die Hundebesitzer, bei deren Hunden es besonders empfehlenswert wäre, eine solche Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Aber zum Abschluss kann man niemanden zwingen. Entscheiden sich Hundebesitzer jedoch für eine solche Absicherung, zeugt das nicht von fehlendem Vertrauen in die Gutmütigkeit des Hundes, sondern von deren Sorgfaltspflicht. Schließlich hoffen doch eigentlich alle Versicherungsnehmer, egal um welche Versicherung es sich auch handeln mag, dass sie diese nie in Anspruch nehmen müssen.